I. Ziele des Vertretungskonzepts
- Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium schaffen.
- Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
- Die Mehrbelastung durch den Vertretungsunterricht soll für den einzelnen Kollegen/die einzelne Kollegin auf ein Mindestmaß beschränkt werden und ein möglichst gleichmäßig verteilt werden.
II. Formen von Vertretungsunterricht
Es lassen sich mehrere Formen von Vertretungsunterricht unterscheiden:
- Ad-hoc-Vertretungen, d.h. am Tage selbst erstmals anfallender Vertretungsunterricht
- kurzfristig anfallende Vertretung, die ab dem 2. Tag, gerechnet vom Aushang des aktuellen Vertretungsplans, angesetzt wird
- Langzeitvertretung, d.h. absehbar länger als zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht.
zu 1 u. 2: müssen in der Regel ad hoc bzw. für die einzelnen Schultage geregelt werden,
zu 3: bei längerem, vorhersehbarem Unterrichtsausfall ist auf die Kontinuität in der fachlichen Arbeit zu achten. Es werden in aller Regel Planänderungen notwendig.
III. Grundsätze Vertretungsunterricht - Organisationsleitung
- Bei der Aufstellung von Vertretungsplänen gelten die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Stundenplanerstellung.
- Der V-Unterricht soll in der Regel erteilt werden von
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- Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten;
- Lehrkräften, die das zu unterrichtende Fach in einer anderen Jahrgangsstufe erteilen.
- Bei einer Langzeiterkrankung sollten alle Vertretungsstunden eines Faches in einer Klasse in der Hand von nicht mehr als zwei Lehrkräften liegen.
- Grundsätze zur Einrichtung einer Vertretung
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- Eine Vertretung ist immer dann einzurichten,
- wenn es darum geht, das verabredete Minimum an täglichem Unterricht sicherzustellen,
- wenn sie als Langzeitvertretung erkennbar ist,
- wenn es dienstlich notwendig wird (z.B. um die Durchführung eines Projektes sicherzustellen),
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- 4.2. In allen anderen ad hoc-Entscheidungsfällen kann der geplante Unterricht, sofern es sich um eine Randstunde handelt, durch eigenverantwortliches Arbeiten, auch in Form von häuslicher Arbeit, ersetzt werden, sofern kein qualifizierter Vertretungsunterricht organisiert werden kann und I.3. beachtet worden ist. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist der Unterricht bis einschließlich der 6. Stunde sicherzustellen.
Die Entscheidung über Vertretungsunterricht oder eigenverantwortliches Arbeiten trifft in den entsprechenden Fällen die Schulleitung.
IV. Grundsätze Vertretungsunterricht - Lehrer/Lehrerinnen
1.1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
1.2. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.
1.3. Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrern und Lehrerinnen.
1.4. Alle Kollegen und Kolleginnen erhalten Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung, entweder durch Aushang des Vertretungsplans oder durch elektronische Information.
1.5. Bei vorhersehbaren Vertretungen stellen die Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeit Unterrichtsmaterialien zur Verfügung, auf das die Vertretungskräfte zurückgreifen können.
1.6. Unvorhergesehene Abwesenheit muss frühzeitig vor Unterrichtsbeginn bei Frau Kromberg telefonisch gemeldet werden.
1.7. Die Anmeldung von Kollegen und Kolleginnen zu Fortbildungsveranstaltungen sollte so rechtzeitig vorgenommen werden, dass eine Terminabstimmung erfolgen kann, wobei eine vorherige Absprache in den Fachkonferenzen in diesem Zusammenhang hilfreich sein kann.
2. Grundsatz zur Einsatzmöglichkeit von Teilzeitkräften im Vertretungsunterricht
Der Einsatz zum Vertretungsunterricht soll – wenn möglich – für Teilzeitbeschäftigte proportional zu ihrer Arbeitszeit erfolgen.
3. Grundsätze zur Einsatzmöglichkeit für Schwerbehinderte
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- Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte Lehrer und Lehrerinnen sowie ihnen Gleichgestellte nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen. Zur Frage der Belastbarkeit sind sie vorher zu hören.
- Bei Lehrern und Lehrerinnen, die eine Pflichtstundenermäßigung über die Regelermäßigung hinaus erhalten haben, ist – wenn möglich – von der Genehmigung / Anordnung von Mehrarbeit abzusehen.
V. Grundsätze Vertretungsunterricht - Schüler/Schülerinnen
1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
2. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und – wenn möglich – auch Fachunterricht.
3. Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Schülern und Schülerinnen.
4. Alle Schüler und Schülerinnen nehmen den Vertretungsplan beim Betreten des Gebäudes zur Kenntnis.
5. Die Klassen halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien bereit.